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Gebührensatzung der Evangelischen Hochschule
für Kirchenmusik Halle

Vom 1. September 2023 (ABl. S. 247).

Gemäß §§ 1, 5 und 6 des Kirchengesetzes über die Einrichtung der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik Halle/Saale vom 1. Januar 1995 (ABI. EKKPS 1994 S. 165) erlässt der Senat der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik Halle/Saale die folgende Satzung:
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§ 1
Allgemeine Bestimmungen

( 1 ) Diese Gebührensatzung gilt an der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik Halle (EHK).
( 2 ) Alle Personen- und Berufsbezeichnungen in dieser Gebührensatzung gelten jeweils für alle Geschlechter.
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§ 2
Studium

Entsprechend § 111 des HSG LSA sind alle Studiengänge der EHK gebührenfrei. Es werden keine Zweit- und Langzeitstudiengebühren erhoben.
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§ 3
Fortbildung

( 1 ) Die EHK erhebt Gebühren für ihre Fortbildungsangebote im Rahmen einer Gasthörerschaft und einer Nachwuchsförderklasse. Gasthörerschaft und Nachwuchsförderklasse werden durch entsprechende Ordnungen geregelt. Die EHK erhebt Gebühren für Kurse und Seminare, die außerhalb des Curriculums der Studiengänge stattfinden. Diese Fortbildungsangebote werden in den elektronischen und Printmedien der EHK mit den entsprechenden Kostenangaben ausgeschrieben.
( 2 ) In Härtefällen aus persönlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Gründen kann das Rektorat der EHK auf Antrag eine Einzelfallentscheidung treffen und für die Teilnahme an Kursen und der Nachwuchsförderklasse sowie bei Gasthörerschaften von der Gebührensatzung abweichende Beträge festlegen.
Gebühren Kurse, Gasthörerschaft, Nachwuchsförderklasse
Fortbildungen externe Teilnehmer
60,00 Euro für ein Tagesseminar
(6 Zeitstunden)
Fortbildung externe Teilnehmer mit Ermäßigung
30,00 Euro für ein Tagesseminar
(6 Zeitstunden)
Fortbildung Studierende der EHK Halle
kostenfrei
Gasthörergebühren
31,50 Euro/45 Minuten
Einzelunterricht
42,00 Euro/60 Minuten
Gasthörergebühren
10,50 Euro/45 Minuten
Gruppenunterricht
14,00 Euro/60 Minuten
Gasthörergebühren Vorlesungen und Seminare
kostenfrei
Nachwuchsförderklasse
(1 SWS künstlerischer Einzelunterricht)
200,00 Euro pro Semester
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§ 4
Vermietung von Räumen

Die EHK gestattet unter bestimmten Voraussetzungen eine nicht studienrelevante Nutzung von Hochschulräumen gegen Zahlung einer Nutzungspauschale durch Angehörige und Nichtangehörige der EHK. Die Vermietung von Räumen regelt die Raumnutzungsordnung vom 1. März 2018.
Gebühren Raumnutzung (berechnet für einen Nutzungstag)
uristische und natürliche Personen
ohne Kooperationsverhältnis zur EHK
1,00 Euro/qm
Juristische und natürliche Personen
mit Kooperationsverhältnis zur EHK
30,00 Euro
Betriebskostenpauschale
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§ 5
Bibliothek und Kopiergeräte

Die Nutzung der Bibliothek der EHK ist grundsätzlich gebührenfrei für Studierende, Dozenten und Mitarbeiter der Hochschule, Seminaristen und Dozenten des C-Seminars, unter bestimmten Bedingungen auch für die Öffentlichkeit. Näheres regelt die Benutzungsordnung der Bibliothek der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik vom 24. März 2006. Gebühren werden erhoben bei Überziehung von Leihfristen und für die Nutzung von Kopiergeräten.
Mahngebühren (berechnet auf eine Einheit)
und reprographische Leistungen (berechnet für eine Kopie)
Zahlungserinnerung
gebührenfrei
Erste Mahnung
1,50 Euro
Zweite Mahnung
3,00 Euro
Direktkopie DIN A4/B4
0,05 Euro
Kopie DIN A4/B4
bei Anfertigung durch das Bibliothekspersonal
0,10 Euro
Direktkopie DIN A3
0,10 Euro
Kopie DIN A3
bei Anfertigung durch das Bibliothekspersonal
0,20 Euro
Direktkopie auf Folie DIN A4
1,00 Euro
Ausdruck vom PC DIN A4
0,05 Euro
Ausdruck vom PC DIN A3
0,10 Euro
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§ 6
Schlussbestimmungen

Die in dieser Ordnung aufgeführten Gebühren werden auf der Grundlage von § 111 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt erhoben.
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§ 7
Inkrafttreten

Diese Gebührensatzung ist am 1. September 2023 vom Senat der EHK beschlossen worden und tritt ab sofort in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ordnung zur Erhebung von Gebühren an der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik Halle vom 24. Juni 2022 (ABl. S. 158) außer Kraft.