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Studiengebührenordnung für den Kirchlichen Fernunterricht (KFU) der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM)

Vom 20. Juni 2011

(ABl. S. 247)

Das Kuratorium des KFU hat am 20. Juni 2011 aufgrund von § 5 Absatz 2 Buchstabe c der Satzung des KFU vom 17. Juli 2007 (ABl. S. 219) folgende Studiengebührenordnung erlassen:
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§ 1

(1) Für das Studium beim KFU der EKM wird außer für Gemeindeglieder aus der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM), der Evangelischen Landeskirche Anhalts (ELKA), der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens (ELKS) sowie aus der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) eine Studiengebühr erhoben.
(2) Die Studiengebühr beträgt 2.500,- € für die gesamte Ausbildung (inklusive Examen).
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§ 2

(1) Die Studiengebühr wird nach Beginn des Studiums halbjährlich zu jeweils 500 € fällig am 1. Dezember und 1. Juni eines jeden Jahres bis zur Entrichtung der Gesamtgebühr.
(2) Die KFU-Leitung kann die Kursteilnehmerin oder den Kursteilnehmer nach der zweiten Mahnung vom weiteren Studium ausschließen.
(3) Bei Exmatrikulation ist die Studiengebühr anteilig gerundet nach Monaten zu entrichten.
(4) Bevor eine Teilnahmebescheinigung nach § 6 Absatz 3 Studienordnung KFU bzw. das Abschlusszeugnis ausgestellt wird, müssen sämtliche Studiengebühren beglichen sein.
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§ 3

Über weitere Regelungen bei Kurswiederholung und Nachprüfungen nach § 6 Absatz 6 und 7 der Studienordnung des KFU entscheidet die KFU-Leitung.
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§ 4

Dieser Beschluss tritt am 1. September 2011 für den Kurs 27 und nachfolgende Kurse in Kraft.

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