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Geltungszeitraum von: 01.01.2007

Geltungszeitraum bis: 31.12.2019

Geschäftsordnung zur Regelung der Aufgaben,
Befugnisse und Verantwortlichkeiten
der Leitung des Pädagogisch-Theologischen
Instituts der Föderation Evangelischer Kirchen
in Mitteldeutschland und der Evangelischen
Landeskirche Anhalts

In der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Juni 2008

(ABl. S. 162)

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§ 1
Zuständigkeiten der Direktorin oder des Direktors

Die Direktorin oder der Direktor leitet das Pädagogisch-Theologische Institut im Rahmen der kirchlichen Ordnung. Sie oder er ist die Ansprechpartnerin oder der Ansprechpartner des Pädagogisch-Theologischen Instituts für die Organe der Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland und deren Teilkirchen sowie für die Vertreterinnen und Vertreter der Evangelischen Landeskirche Anhalts. Sie oder er hat insbesondere folgende Aufgaben:
  1. Verantwortung der Umsetzung der Grundsatzentscheidungen für die Arbeit des Pädagogisch-Theologischen Instituts,
  2. Dienst- und Fachaufsicht über die Schulleiterin oder den Schulleiter der Fachschule für Gemeindepädagogik,
  3. Dienst- und Fachaufsicht über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pädagogisch-Theologischen Instituts,
  4. Erstellung von Arbeitsplatz- und Aufgabenbeschreibungen für die Dozentinnen und Dozenten einschließlich der Evaluation,
  5. Entscheidung über die Zuweisung von Haushaltsmitteln für die Arbeitsbereiche im Rahmen des Haushaltsplans,
  6. Leitung der Gesamtkonferenzen und Klausurtagungen des Dozentinnen- und Dozentenkollegiums,
  7. Geschäftsführung für das Kuratorium,
  8. Vorlage des Jahresberichts über die Arbeit des Pädagogisch-Theologischen Instituts an das Kuratorium,
  9. Begleitung und Abstimmung der Beratergruppenarbeit,
  10. Geschäftsführung für den Stellenbesetzungsausschuss und, soweit keine anderen Zuständigkeiten bestehen, Umsetzung der Beschlüsse des Stellenbesetzungsausschusses,
  11. Vertretung des Pädagogisch-Theologischen Instituts innerhalb der Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland und der Evangelischen Landeskirche Anhalts sowie in der Öffentlichkeit,
  12. Vertretung des Pädagogisch-Theologischen Instituts im Rechtsverkehr aufgrund entsprechender Bevollmächtigung.
( 2 ) Entscheidungen zu allen Fragen des Pädagogisch-Theologischen Instituts trifft die Direktorin oder der Direktor im Benehmen mit der Leiterin oder dem Leiter der jeweils anderen Arbeitsstelle.
( 3 ) Stellvertretung der Direktorin oder des Direktors ist die Leiterin oder der Leiter der jeweils anderen Arbeitsstelle.
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§ 2
Zuständigkeiten der Leiterin oder des Leiters der jeweiligen Arbeitsstelle

( 1 ) Die jeweilige Arbeitsstelle wird von der zuständigen Leiterin oder dem zuständigen Leiter geleitet. Sie oder er ist Ansprechpartner für die Lehrerfort- und Weiterbildungsinstitute der jeweils zugeordneten Bundesländer. Sie oder er hat insbesondere folgende Aufgaben:
  1. Besprechung aktueller und zukünftiger Aufgaben sowie Vereinbarung von Tätigkeitsschwerpunkten des Pädagogisch-Theologischen Instituts mit dem Kuratorium,
  2. Leitung der Dienstberatungen der jeweiligen Arbeitsstelle,
  3. Mitwirkung in den jeweiligen Hauskonferenzen der Arbeitsstellen,
  4. beratende Teilnahme an den Sitzungen des Kuratoriums, wobei der Leiterin oder dem Leiter der Arbeitsstelle, die oder der nicht zur Direktorin oder zum Direktor ernannt ist, die Schriftführung des Kuratoriums obliegt,
  5. Mitwirkung im Stellenbesetzungsausschuss,
  6. Vertretung des Pädagogisch-Theologischen Instituts in der Teilkirche sowie in der Öffentlichkeit des Bundeslandes des Standorts der jeweiligen Arbeitsstelle.
( 2 ) Soweit eine Übertragung durch die Direktorin oder den Direktor erfolgt ist, führt die Leiterin oder der Leiter die Dienst- und Fachaufsicht über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihrer bzw. seiner jeweiligen Arbeitsstelle.
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§ 3
Zusammenarbeit

Die Leitungen der jeweiligen Arbeitsstellen kommen einmal monatlich zu Dienstberatungen zusammen. Zu den Dienstberatungen lädt die Direktorin oder der Direktor ein. Die Dienstberatungen dienen insbesondere der gemeinsamen Wahrnehmung folgender Aufgaben:
  1. Beratungen zur Fortentwicklung des Pädagogisch-Theologischen Instituts,
  2. Vorbereitung der Konferenzen und Klausurtagungen des Dozentinnen- und Dozentenkollegiums,
  3. Vorbereitung der Kuratoriumssitzungen und der Sitzungen des Stellenbesetzungsausschusses,
  4. Auswertung der Kuratoriumssitzungen sowie der Ergebnisse der Beratergruppen für die weitere Tätigkeit des Pädagogisch-Theologischen Instituts,
  5. Vorbereitung des Entwurfs des Haushaltsplans des Pädagogisch-Theologischen Instituts.
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§ 4
Dienst- und Fachaufsicht

Die Dienst- und Fachaufsicht durch die für das Pädagogisch- Theologische Institut zuständige Dezernentin oder den zuständigen Dezernenten sowie die Zuständigkeit des Kuratoriums bleiben von dieser Geschäftsordnung unberührt.
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§ 5
Schlussbestimmungen

( 1 ) Diese Geschäftsordnung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.
( 2 ) Diese Geschäftsordnung wird zum 1. Januar 2013 überprüft.