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Ordnung
für das Seelsorgeseminar der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland

Vom 12. Dezember 2017

(ABl. 2018 S. 28)

Das Kollegium des Landeskirchenamtes der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland hat aufgrund von Artikel 63 Absatz 2 Nummer 1 und 7 der Verfassung der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Kirchenverfassung EKM – KVerfEKM) vom 5. Juli 2008 (ABl. S. 183) die folgende Ordnung beschlossen:
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§ 1
Grundlagen

( 1 ) Das Seelsorgeseminar ist eine unselbstständige Einrichtung in der Rechtsträgerschaft der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland.
( 2 ) Das Seelsorgeseminar hat seinen Sitz in den Franckeschen Stiftungen Halle. Veranstaltungen des Seelsorgeseminars werden auch dezentral an anderen Orten in der EKM durchgeführt.
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§ 2
Zielsetzung und Aufgaben des Seelsorgeseminars

( 1 ) Das Seelsorgeseminar hat die Aufgabe haupt-, ehren- und nebenamtlich in der Seelsorge Tätige in ihrem Dienst und Auftrag fortzubilden und gegebenenfalls zu begleiten. Es ermöglicht gemeinsames Lernen und Leben auf Zeit und ist Ort der persönlichen Entwicklung, geistlichen Vergewisserung und Vertiefung professioneller Seelsorge.
( 2 ) Das Seelsorgeseminar bietet darüber hinaus Kurse im Rahmen der Pastoralpsychologischen Weiterbildung in Supervision an.
( 3 ) Im Seelsorgeseminar sind personales, fachliches und geistliches Lernen aufeinander bezogen. Im Dialog zwischen Theologie und Humanwissenschaften werden seelsorgliche Kompetenzen gefördert und erworben. Eigene seelsorgliche Praxis wird kursbegleitend reflektiert.
( 4 ) Die Angebote des Seelsorgeseminares richten sich an den Fortbildungserfordernissen und -interessen der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland und Zielgruppen der in der Seelsorge Tätigen aus. Das Seelsorgeseminar unterliegt für alle Kurse, die im Format der Klinischen Seelsorgeausbildung (KSA) angeboten werden, den Standards der Deutschen Gesellschaft für Pastoralpsychologie (DGfP) und zertifiziert in deren Auftrag Kurse. Im Seelsorgeseminar können auch andere Ausbildungsformate im Rahmen der Standards der DGfP angeboten werden.
( 5 ) Das Seelsorgeseminar arbeitet in der Seelsorgeausbildung der Vikarinnen und Vikare der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland mit.
( 6 ) Das Seelsorgeseminar bietet darüber hinaus Einzel-, Gruppen- und Teamsupervision für kirchliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nach den Honorarrichtlinien der EKM an.
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§ 3
Leitung des Seelsorgeseminars

( 1 ) Das Seelsorgeseminar wird durch einen Seminarleiter oder eine Seminarleiterin geleitet, der oder die durch das Kollegium des Landeskirchenamtes für die Dauer von sechs Jahren berufen wird. Die Dienst- und Fachaufsicht über den Seminarleiter oder die Seminarleiterin obliegt der zuständigen Referatsleitung des Landeskirchenamtes, die sie an den zuständigen Referenten oder die zuständige Referentin delegieren kann.
( 2 ) Der Seminarleiter oder die Seminarleiterin führt die laufenden Geschäfte des Seelsorgeseminars im Rahmen des Haushalts. Er oder sie nimmt die Dienst- und Fachaufsicht über den Studienleiter oder die Studienleiterin sowie weitere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wahr und vertritt das Seelsorgeseminar nach außen.
( 3 ) Der Seminarleiter oder die Seminarleiterin arbeitet im Fortbildungsausschuss und Seelsorgebeirat der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland mit.
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§ 4
Kooperation und Beratung

( 1 ) Das Seelsorgeseminar kooperiert mit anderen Einrichtungen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland und anderer Landeskirchen, insbesondere
- dem Pädagogisch-Theologischen Institut,
- dem Predigerseminar beziehungsweise der regionalen Studienleitung,
- dem Pastoralkolleg,
- dem Kirchlichen Fernunterricht,
- der Diakonenausbildung,
- den Seelsorgezentren der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens, der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und
- der Deutschen Gesellschaft für Pastoralpsychologie (DGfP).
( 2 ) Zur Unterstützung und Beratung kann das Seelsorgeseminar eine temporäre Beratergruppe bilden.
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§ 5
Teilnehmerbeiträge

Das Seelsorgeseminar ist berechtigt Kursgebühren nach einer vom Landeskirchenamt festzusetzenden Gebührenordnung bei den Teilnehmenden zu erheben und Übernachtungs- und Verpflegungskosten in Rechnung zu stellen.
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§ 6
Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.