.Verordnung über die Berufsausbildung von
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
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      Geltungszeitraum von: 01.07.1997
Geltungszeitraum bis: 30.06.2007
Verordnung über die Berufsausbildung von
Verwaltungsfachangestellten in der Fachrichtung
Kirchenverwaltung der Kirchenprovinz
Sachsen (AusbVO VfaFK)
Vom 25. April 1997
(ABl. EKKPS S. 121)
Aufgrund von Artikel 80 Abs. 2 Nr. 7 Grundordnung, § 3 Abs. 2 Ziffer 6 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten vom 2. Juli 1979 (BGBl. I S. 886), geändert durch Verordnung vom 2. April 1981 (BGBl. I S. 349), erlässt die Kirchenleitung folgende Verordnung:
#Präambel
Mit der Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten – Fachrichtung Kirchenverwaltung in der Kirchenprovinz Sachsen – soll die berufliche Ausbildung charakterlich und fachlich geeigneter Mitarbeiter gesichert werden, die die erforderlichen Kenntnisse mit einem verständigen Urteilsvermögen verbinden und in ihrem Dienst den Auftrag der Kirchen wahrnehmen sollen.
###§ 1
Ausbildung
Die Ausbildung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/ Verwaltungsfachangestellter wird in der Fachrichtung Kirchenverwaltung der Kirchenprovinz Sachsen nach Maßgabe der folgenden Vorschriften geregelt.
#§ 2
Ausbildungsrahmenplan
In der Fachrichtung Kirchenverwaltung gilt für die Zeit der Berufsausbildung nach § 2 Satz 4 der Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten der anliegende Ausbildungsrahmenplan.
#§ 3
Theoretische Unterweisung
			(
			1
			)
		Zur Ergänzung und Vertiefung der berufspraktischen Kenntnisse erhalten die Auszubildenden einen dienstbegleitenden Unterricht von mindestens 180 Stunden durch den Ausbildenden.
			(
			2
			)
		 1 Bei den Ausbildungseinrichtungen des Landes und der Kommunen wird ein lehrgangsmäßiger Unterricht von 700 Stunden durchgeführt.  2 Davon entfallen 260 Stunden auf die Vorbereitung der Zwischenprüfung und 440 Stunden auf die Vorbereitung zur Abschlussprüfung.
#§ 4
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1997 in Kraft.
#Anlage
#Ausbildungsrahmenplan für den Beruf des Verwaltungsfachangestellten – Fachrichtung Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen
#I. Allgemeiner Teil
Lfd. Nr.  | Teil des Ausbildungsberufsbildes  | Zu vermittelnde Kenntnisse und Fertigkeiten  | Zu vermitteln im Ausbildungshalbjahr  | ||||||||
1  | 2  | 3  | 4  | 5  | 6  | ||||||
1  | 2  | 3  | 4  | ||||||||
1.  | Berufsausbildung im kirchlichen und öffentlichen Dienst  | a)  | Die für die Berufsausbildung des Auszubildenden wesentlichen gesetzlichen und tariflichen Vorschriften nennen  | x  | |||||||
b)  | Rechte und Pflichten des Auszubildenden erklären  | x  | |||||||||
c)  | Wesentliche Inhalte der Ausbildungs- und Prüfungsordnung und des Ausbildungsplanes der ausbildenden Stelle für den Auszubildenden beschreiben  | x  | |||||||||
d)  | Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten im kirchlichen und öffentlichen Dienst beschreiben  | x  | |||||||||
2.  | Organisation  | a)  | Zweck und Aufgaben der kirchlichen und öffentlichen Verwaltung erklären  | x  | |||||||
b)  | Behördenaufbau in der Bundes-, Landes und Kommunalverwaltung und den Aufbau der kirchlichen Verwaltung beschreiben  | x  | |||||||||
c)  | Aufbau und Gliederung des Verwaltungszweiges der ausbildenden Stelle unter besonderer Berücksichtigung der Zuständigkeiten und des Instanzenzuges erklären  | x  | |||||||||
d)  | Aufbau und Gliederung der ausbildenden Stelle, die Zuständigkeiten ihrer Organisationseinheiten und den Geschäftsgang unter Berücksichtigung der Arbeitsabläufe anhand des Aufgabengliederungsplanes oder des Geschäftsverteilungsplanes erklären  | x  | |||||||||
3.  | Verwaltungstechniken  | ||||||||||
3.1.  | Verwaltungstechnik und Büroarbeiten  | a)  | Den Zweck der Geschäftsordnung und der Dienstordnung erklären  | x  | |||||||
b)  | Grundregeln der für die ausbildende Stelle erlassenen Geschäftsordnung oder allgemeinen Geschäftsanweisung nennen und beachten  | x  | |||||||||
c)  | Posteingänge geschäftsordnungsmäßig bearbeiten und den zuständigen Stellen zuleiten  | x  | |||||||||
d)  | Postausgänge geschäftsordnungsmäßig bearbeiten  | x  | |||||||||
e)  | Akten ordnungsmäßig anlegen und führen  | x  | |||||||||
f)  | Schriftgut nach Aktenplan ablegen und auffinden; Terminvorlagen beachten  | x  | |||||||||
g)  | Grundsätze der Archivierung erläutern  | x  | |||||||||
h)  | Arbeits- und Organisationsmittel, insbesondere Büromaschinen, Formulare, Karteien, Nachrichtenmittel zeit- und kostensparend einsetzen  | x  | |||||||||
i)  | Schreiben des laufenden Geschäftsverkehrs und Aktenvermerke allgemein verständlich und geschäftsordnungsmäßig abfassen; vorgegebene Texte verwenden  | x  | |||||||||
k)  | Diktate anfertigen sowie Übung der deutschen Sprache in Wort und Schrift  | x  | |||||||||
l)  | Die Regeln für das Maschinenschreiben beachten  | x  | |||||||||
m)  | Einfache Statistiken aufstellen und führen  | x  | |||||||||
n)  | Rechenarten der Verwaltung anwenden  | x  | |||||||||
3.2.  | Beschaffung und Materialverwaltung  | a)  | Allgemeine Beschaffungsgrundsätze nennen  | x  | |||||||
b)  | Bei der Materialverwaltung und bei der Auswertung von Angeboten mitwirken  | x  | |||||||||
3.3.  | Datenverarbeitung und Datenschutz  | a)  | Einsatzmöglichkeiten und Bedeutung der Datenverarbeitung im Finanz-, Personal- und Meldewesen beschreiben  | x  | |||||||
b)  | Wichtige Bestimmungen der Datenschutzgesetze des Bundes, des Landes und der Kirche erläutern  | x  | |||||||||
c)  | Maßnahmen der kirchlichen Verwaltung zur Datensicherung sowie Maßnahmen des Datenschutzes (Verpflichtungserklärung u. ä.) nennen  | x  | |||||||||
4.  | Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen  | ||||||||||
4.1.  | Haushaltswesen  | a)  | Unterschiede zwischen öffentlicher und privater Haushaltswirtschaft nennen  | x  | |||||||
b)  | Zweck und Gliederung des Haushaltsplanes beschreiben  | x  | |||||||||
c)  | Das Verfahren bei der Aufstellung des Haushaltsplanes und das Zustandekommen des Haushaltes in der ausbildenden Stelle beschreiben  | x  | |||||||||
d)  | Einnahme- und Ausgabearten des Haushaltsplanes der ausbildenden Stelle nennen  | x  | |||||||||
e)  | Haushaltsüberwachungsliste führen  | x  | |||||||||
4.2.  | Kassenwesen  | a)  | Aufgaben und Organisation der Kassen und Zahlstellen beschreiben  | x  | |||||||
b)  | Die Arten und die Merkmale der Kassenanweisungen aufzählen  | x  | |||||||||
c)  | Kassenanweisungen auf ihre formale Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen  | x  | |||||||||
d)  | Kassenanweisungen beschreiben und fertigen  | x  | |||||||||
e)  | Arbeitsweise und Aufgabe der Buchhaltung erläutern  | x  | |||||||||
f)  | Belege für Zahlungsvorgänge erstellen  | x  | |||||||||
g)  | Die in den Kassen und Zahlstellen geführten Bücher nennen  | x  | |||||||||
h)  | Die Voraussetzungen für die Einziehung oder die Vollstreckung von Geldforderungen nennen  | x  | |||||||||
i)  | Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen erläutern  | x  | |||||||||
4.3.  | Rechnungslegung/Rechnungsprüfung  | a)  | Aufgabe und Verfahren der Rechnungslegung beschreiben  | x  | |||||||
b)  | Aufgabe und Organisation der Rechnungsprüfung beschreiben  | x  | |||||||||
5.  | Personalwesen  | ||||||||||
5.1.  | Einstellen und Ausscheiden von Angehörigen des kirchlichen und öffentlichen Dienstes (Personalverwaltung)  | a)  | Die für Angehörige des kirchlichen und öffentlichen Dienstes geltenden Rechtsgrundlagen nennen  | x  | |||||||
b)  | Dienst-, Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse von Pfarrern, Beamten, Angestellten und Arbeitern hinsichtlich Art, Begründung und Beendigung unterscheiden  | x  | |||||||||
c)  | Laufbahngruppen der Beamten unterscheiden  | x  | |||||||||
d)  | Pflichten und Rechte von Pfarrern, Beamten, Angestellten und Arbeitern erläutern und unterscheiden  | x  | |||||||||
f)  | Bedeutung der Arbeitsschutzgesetze, die durch sie besonders geschützten Personenkreise sowie spezielle Arten von Schutzvorschriften, insbesondere beim Kündigungsschutz, Mutterschutz, Jugendarbeitsschutz und im Schwerbehindertenrecht nennen  | x  | |||||||||
g)  | Zweck und Ziel des Mitarbeitervertretungsgesetzes und des Personalvertretungsgesetzes nennen, Zusammensetzung und Aufgaben der Mitarbeitervertretung und der Personalvertretungen sowie Beteiligungsarten beschreiben  | x  | |||||||||
5.2.  | Berechnungen von Pfarrer- und Beamtenbesoldung, Angestelltenvergütungen, Arbeiterlöhnen, Ausbildungsvergütungen; Versorgung  | a)  | Rechtsgrundlage der Bezüge für Pfarrer, Beamte, Angestellte, Arbeiter, Auszubildende und Praktikanten und ihre wesentlichen Regelungen nennen  | x  | |||||||
b)  | Bei vorgegebenem Besoldungsdienstalter die Bruttobezüge und Nettobezüge von Beamten ermitteln  | x  | |||||||||
c)  | Versorgungsarten nach dem Beamtenversorgungsrecht nennen  | x  | |||||||||
d)  | Aufgaben und Arbeitsweise der Versorgungskasse der Pfarrer und Kirchenbeamten erläutern  | x  | |||||||||
e)  | Bruttovergütungen und Löhne unter Einbeziehung von Zulagen und Überstundenvergütung ermitteln  | x  | |||||||||
f)  | Krankenbezüge für Angestellte, Arbeiter und Auszubildende berechnen und die Dauer ihrer Zahlung festlegen  | x  | |||||||||
g)  | Besonderheiten von Sozialbezügen, Urlaubsvergütungen und -löhnen sowie Sachleistungen nennen  | x  | |||||||||
5.3.  | Zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung  | a)  | Grundsätze der zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung im kirchlichen und öffentlichen Dienst nennen  | x  | |||||||
b)  | Zusammensetzung der Gesamtversorgung erläutern und die Anspruchsvoraussetzungen beschreiben  | x  | |||||||||
c)  | Meldung an die Zusatzversorgungskasse vorbereiten  | x  | |||||||||
5.4.  | Erstatten von Reise- und Umzugskosten  | a)  | Die erstattungsfähigen Kosten bei Dienstreisen und -gängen beschreiben  | x  | |||||||
b)  | Die Voraussetzungen für die Gewährung von Umzugskostenvergütungen und Trennungsgeld nennen, Arten der Umzugskostenvergütungen und Trennungsgelder unterscheiden  | x  | |||||||||
c)  | Reisekosten und Trennungsgeld berechnen und Anweisungen vorbereiten  | x  | |||||||||
5.5.  | Gewährung von Beihilfen, Vorschüssen und Unterstützungen  | a)  | Beihilfeberechtigung sowie Aufwendungen und Beihilfefähigkeit prüfen  | x  | |||||||
b)  | Beihilfe berechnen und Anweisungen vorbereiten  | x  | |||||||||
c)  | Die Voraussetzungen für die Gewährung von Vorschüssen und Unterstützungen nennen  | x  | |||||||||
5.6.  | Arbeitssicherheit und Unfallverhütung  | a)  | Die Bedeutung von Arbeitssicherheit und Unfallverhütung erklären  | x  | |||||||
b)  | Die für die Tätigkeit in der Verwaltung wichtigen Vorschriften über Arbeitssicherheit und Unfallverhütung nennen und erklären  | x  | |||||||||
II. Besonderer Teil
Lfd. Nr.  | Teil des Ausbildungsberufsbildes  | Zu vermittelnde Kenntnisse und Fertigkeiten  | Zu vermitteln im Ausbildungshalbjahr  | ||||||||
1  | 2  | 3  | 4  | 5  | 6  | ||||||
1  | 2  | 3  | 4  | ||||||||
1.  | Leben und Lehre der Kirche  | a)  | Biblisches Grundwissen vermitteln, das ev. Schriftverständnis und die Bedeutung der Bekenntnisbindung darstellen  | x  | |||||||
b)  | Auftrag und Aufgaben der Kirche in der Gesellschaft erläutern  | x  | |||||||||
c)  | Ämter, Dienste und Werke in Kirche, Diakonie und Mission darstellen  | x  | |||||||||
d)  | Wohlfahrtspflege kirchlicher und nicht kirchlicher Träger beschreiben  | x  | |||||||||
e)  | Gottesdienst und Amtshandlungen als Lebensäußerung der Kirche darstellen  | x  | |||||||||
f)  | Formen örtlicher und überörtlicher ökumenischer Zusammenarbeit nennen  | x  | |||||||||
2.  | Kirchliches Verfassungs- und Organisationsrecht  | a)  | Entstehung und geschichtliche Entwicklung der Landeskirche darstellen  | x  | |||||||
b)  | Organisation und Aufgaben, Organe und Dienste der Kirchengemeinden, Kirchenkreise, Verbände und der Landeskirche darstellen  | x  | |||||||||
c)  | Organisation und Aufgaben der Diakonie und Mission beschreiben  | x  | |||||||||
d)  | Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens erläutern  | x  | |||||||||
e)  | Rechtsnormen nach ihrer Rechtsqualität unterscheiden  | x  | |||||||||
f)  | Aufbau und Zuständigkeit kirchlicher Gerichte erklären  | x  | |||||||||
g)  | Organisation und Aufgabe der EKU, der EKD und sonstiger kirchlicher Zusammenschlüsse darstellen  | x  | |||||||||
h)  | Das Verhältnis von Staat und Kirche nach Grundgesetz, Landesverfassung und Staatskirchenverträgen erläutern: Beispiele des Zusammenwirkens auf Landes- und Kommunalebene nennen  | x  | |||||||||
3.  | Kirchliches Verwaltungsverfahren  | a)  | Verwaltungsmaßnahmen dem nicht förmlichen oder einem förmlichen Verwaltungsverfahren zuordnen sowie unter den Begriff des Verwaltungsaktes subsumieren  | x  | x  | ||||||
b)  | Fälle der Beteiligung kirchlicher Organe und anderer Stelle nennen  | x  | x  | ||||||||
c)  | Bei Aufnahme von Anträgen und Niederschriften sowie bei Fristenüberwachung, Zustellung und Beglaubigung mitwirken  | x  | x  | ||||||||
d)  | Zweck, Umfang und Mittel der Aufsichtsführung nennen  | x  | x  | ||||||||
e)  | Verfahren bei der Überprüfung von Verwaltungsakten durch die Behörde oder das zuständige Gericht erläutern  | x  | x  | ||||||||
4.  | Kirchliches Dienst- und Arbeitsrecht  | a)  | Kirchenspezifische Regelung im Dienstrecht der Pfarrer und Kirchenbeamten nennen  | x  | |||||||
b)  | Die kirchenspezifische Form des Zustandekommens von Arbeitsrechtsregelungen darstellen und kirchenspezifische Regelungen im Arbeitsrecht nennen  | x  | |||||||||
c)  | Besondere Regelungen für kirchliche Berufe in Grundlagen darstellen, z. B. Pfarrer, Kirchenmusiker, Küster, Mitarb. in Verkündigung, Unterweisung u. Diakonie  | x  | |||||||||
d)  | Kirchliche Sonderregelung für nebenberufliche (teilzeitbeschäftigte) Mitarbeiter darstellen  | x  | |||||||||
5.  | Kirchliches Finanzwesen  | a)  | Rechtsgrundlagen für die Erhebung von Kirchensteuern und Kirchgeld nennen  | x  | |||||||
b)  | Steuerfestsetzungs- und Steuererhebungsverfahren anhand von Beispielen erklären  | x  | |||||||||
c)  | Begründung und Beendigung der Kirchensteuerpflicht darlegen  | x  | |||||||||
d)  | Die Finanzverfassung der Ev. Kirche der Kirchenprovinz Sachsen (Kirchensteuerverteilung) darstellen und Ziele der Finanzplanung erläutern  | x  | |||||||||
e)  | Andere kirchenspezifische Einnahmen(Kollekten, Sammlungen, Gaben, Gebühren, Beiträge, Nutzungs- u. Leistungsentgelte) u. damit zusammenhängende Rechtsfragen beschreiben  | x  | |||||||||
f)  | Bei der Vorbereitung und Abwicklung von Darlehnsaufnahmen mitwirken, Rechtsvorschriften kennenlernen  | x  | |||||||||
g)  | Zweckbestimmung u. Aufgabe kirchlichen Vermögens (Allg. Zweckbestimmung und besondere Zweckbindung, Finanz- und Verwaltungsvermögen) erklären  | x  | |||||||||
h)  | Darstellung der Verwaltung kirchlicher Einrichtungen (z. B. Kindergärten, Diakoniestationen, Alteneinrichtungen, Ferien- u. Freizeitstätten) in Grundzügen, Einblick bzw. praktische Mitarbeit bei den lfd. Geschäften  | x  | |||||||||
6.  | Kirchliches Personenstands- und Meldewesen  | a)  | Die Kirchenmitgliedschaft (Kirchl. Mitgliedschaftsrecht, Staatl. Austrittsrecht) und die damit verbundenen Rechte und Pflichten erläutern  | x  | |||||||
b)  | Das Kirchenbuch- und Registerwesen darstellen  | x  | |||||||||
c)  | Bei der Führung von Kirchenbüchern und -registern sowie bei der Erstellung von Auszügen und Bescheinigungen mitwirken, Gebührenregelungen etc. darstellen  | x  | |||||||||
d)  | Die Bestimmungen über kirchl. Amtshandlungen (Taufe, Konfirmation, Trauung, Beerdigung) darstellen  | x  | |||||||||
e)  | Bei der Führung von Gemeindegliederkarteien (-dateien) mitwirken  | x  | |||||||||
7.  | Kirchliches Grundstücks-, Bau- und Friedhofswesen  | a)  | Grundsätze der Grundstücksverwaltung erklären  | x  | |||||||
b)  | Bei der Vorbereitung und Durchführung von Grundstücksverträgen mitwirken; Genehmigungsverfahren darstellen  | x  | |||||||||
c)  | Grundbesitznachweis führen  | x  | |||||||||
d)  | Grundzüge des Grundbuch- und Katasterwesens erläutern  | x  | |||||||||
e)  | Ablauf der Planung und Durchführung von Baumaßnahmen an Beispielen erläutern, bei der Aufstellung von Kosten- und Finanzierungsplänen und der Erstellung der Schlussabrechnung mitwirken  | x  | |||||||||
f)  | Wichtige staatliche und kirchliche Baubestimmungen nennen  | x  | |||||||||
g)  | Aufgaben der Kunst- und Denkmalspflege darlegen  | x  | |||||||||
h)  | Grundzüge des Friedhofsrechts anhand von Friedhofssatzung und -gebührenordnung erläutern  | x  | |||||||||
8.  | Fallbezogene praktische Rechtsanwendung in Aufgabengebieten der ausbildenden Stelle  | a)  | Die Bestandteile eines Rechtssatzes (Tatbestand, Rechtsfolge) erklären und unterscheiden  | x  | x  | ||||||
b)  | Bestimmte und unbestimmte Rechtsbegriffe erklären  | x  | x  | ||||||||
c)  | Folgen der möglichen Formen der Verknüpfung zwischen Tatbestand und Rechtsfolge (ist, soll, kann) darstellen  | x  | x  | ||||||||
d)  | Ausgangspunkt der Rechtsanwendung (Maßnahme, Antrag) und Rechtsfolgen darstellen  | x  | x  | ||||||||
e)  | Sachverhalt ermitteln und auf rechtserhebliche Tatsachen untersuchen  | x  | x  | ||||||||
f)  | Konkreten Tatbestand in die einzelnen Tatbestandsmerkmale (alternativ, kumulativ) aufgliedern  | x  | x  | ||||||||
g)  | Rechtserhebliche Tatsachen den Tatbestandsmerkmalen zuordnen  | x  | x  | ||||||||
h)  | Verhältnis mehrerer gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zueinander (allgemeine und Spezialvorschriften) darstellen  | x  | x  | ||||||||