.Kirchengesetz über die Zustimmung zum
Kirchengesetz über die Zustimmung zum
Vereinigungsvertrag zwischen der Evangelischen
Kirche der Kirchenprovinz Sachsen
und der Evangelisch-Lutherischen Kirche
in Thüringen
Vom 21. April 2007
Die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen hat das folgende Kirchengesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
....§ 1
1 Dem Vereinigungsvertrag zwischen der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen (Anlage) wird zugestimmt. 2 Der Landeskirchenrat wird ermächtigt, den Vereinigungsvertrag zu unterzeichnen.
.§ 2
Dieses Kirchengesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

