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Kirchengesetz zur Ordnung des kirchlichen
Lebens der Evangelischen Kirche der Union

Vom 5. Juli 1999

(ABl. EKKPS S. 140; ABl. EKD S. 403)

Die Synode der Evangelischen Kirche der Union hat das folgende Kirchengesetz beschlossen:
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§ 1

Die Ordnung des kirchlichen Lebens der Evangelischen Kirche der Union tritt in der von der Synode der Evangelischen Kirche der Union am 5. Juni 1999 beschlossenen Fassung an die Stelle der Ordnung des kirchlichen Lebens der Evangelischen Kirche der Union vom 6. Mai 1955.
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§ 2

Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Juli 1999 in Kraft. Es wird für die Gliedkirchen in Kraft gesetzt, nachdem diese jeweils zugestimmt haben.