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Erklärung der wechselseitigen Anerkennung der Taufe1#

Vom 29. April 2007

(ABl. EKD 2013 S. 30)

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Die christliche Taufe
Jesus Christus ist unser Heil. Durch ihn hat Gott die Gottesferne des Sünders überwunden (Römer 5,10), um uns zu Söhnen und Töchtern Gottes zu machen. Als Teilhabe am Geheimnis von Christi Tod und Auferstehung bedeutet die Taufe Neugeburt in Jesus Christus. Wer dieses Sakrament empfängt und im Glauben Gottes Liebe bejaht, wird mit Christus und zugleich mit seinem Volk aller Zeiten und Orte vereint. Als ein Zeichen der Einheit aller Christen verbindet die Taufe mit Jesus Christus, dem Fundament dieser Einheit. Trotz Unterschieden im Verständnis von Kirche besteht zwischen uns ein Grundeinverständnis über die Taufe.
Deshalb erkennen wir jede nach dem Auftrag Jesu im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes mit der Zeichenhandlung des Untertauchens im Wasser bzw. des Übergießens mit Wasser vollzogene Taufe an und freuen uns über jeden Menschen, der getauft wird. Diese wechselseitige Anerkennung der Taufe ist Ausdruck des in Jesus Christus gründenden Bandes der Einheit (Epheser 4,4-6). Die so vollzogene Taufe ist einmalig und unwiederholbar.
Wir bekennen mit dem Dokument von Lima: Unsere eine Taufe in Christus ist "ein Ruf an die Kirchen, ihre Trennungen zu überwinden und ihre Gemeinschaft sichtbar zu manifestieren" (Konvergenzerklärungen der Kommission für Glaube und Kirchenverfassung des Ökumenischen Rates der Kirchen, Taufe, Nr. 6).
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Folgende Kirchen haben diesem gemeinsamen Text zugestimmt:

  • Äthiopisch-Orthodoxe Kirche
  • Arbeitsgemeinschaft Anglikanisch-Episkopaler Gemeinden in Deutschland
  • Armenisch-Apostolische Orthodoxe Kirche in Deutschland
  • Evangelisch-altreformierte Kirche in Niedersachsen
  • Evangelische Brüder-Unität – Herrnhuter Brüdergemeine
  • Evangelische Kirche in Deutschland
  • Evangelisch-methodistische Kirche
  • Katholisches Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland
  • Kommission der Orthodoxen Kirche in Deutschland
  • Römisch-Katholische Kirche
  • Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche

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1 ↑ Gemäß Artikel 23 der Lebensordnung der Union evangelischer Kirchen und Regelung Nr. 2 Abs. 2 in Teil A.2. „Taufe“ der Leitlinien kirchlichen Lebens der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) werden von der EKM darüber hinaus alle Taufen anerkannt, „die nach dem Auftrag Jesu Christi mit Wasser im Namen Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes vollzogen worden sind.“