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Beschluss der Synode der Evangelischen
Kirche der Kirchenprovinz Sachsen über
die Einführung eines neuen „Evangelischen
Gesangbuches“ in der Kirchenprovinz

Vom 31. Oktober 1993

(ABl. EKKPS 1994 S. 27)

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  1. Das „Evangelische Gesangbuch“, das von 1979 bis 1992 von der Evangelischen Kirche in Deutschland (bis 1991 unter Beteiligung des Bundes Evangelischen Kirchen in der DDR) erarbeitet worden ist, wird in der Fassung der Stammausgabe der Evangelischen Kirche in Deutschland mit dem Sonntag Kantate 1994 (1. Mai 1994) zum Gebrauch in der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen eingeführt. Es tritt an die Stelle des 1953 in der Kirchenprovinz Sachsen eingeführten „Evangelischen Kirchengesangbuches“.
  2. Die Synode bittet die Gemeinden, das neue Gesangbuch, wenn irgend möglich, tatsächlich zum 1. Mai 1994 in Gebrauch zu nehmen. Die Gemeindekirchenräte entscheiden über den Einführungstermin in den Gemeinden. Sie können für einen Übergangszeitraum von einigen Monaten den parallelen Gebrauch beider Gesangbücher beschließen. Bis Ende 1995 soll das neue „Evangelische Gesangbuch“ das bisherige „Evangelische Kirchengesangbuch“ in der ganzen Kirchenprovinz abgelöst haben.
  3. Die Synode dankt allen, die an der Erarbeitung des neuen Gesangbuches mitgewirkt haben. Sie hebt die Gemeinschaft im Gottesdienst, im Singen und Beten zwischen den Gliedkirchen der EKD hervor, die durch dieses gemeinsame Gesangbuch zum Ausdruck kommt. Sie ruft dankbar in Erinnerung, wie sehr diese Gemeinschaft auch die Arbeit der noch getrennten Gesangbuchausschüsse in der EKD und dem Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR bestimmt hat.