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Beschluss der Synode über die Zustimmung
zum Evangelischen Kirchenvertrag Sachsen-Anhalt

Vom 30. Oktober 1993

(ABl. ELKTh S. 166)

Die Synode der Evang.-Luth. Kirche in Thüringen hat gemäß § 68 der Verfassung den folgenden Beschluss gefasst:
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§ 1

( 1 ) Dem am 15. September 1993 in der Lutherstadt Wittenberg unterzeichneten Vertrag zwischen dem Land Sachsen-Anhalt einerseits und den Evangelischen Kirchen im Lande Sachsen-Anhalt andererseits sowie dem dazugehörigen Schlussprotokoll vom 15. September 1993 wird zugestimmt.
( 2 ) Der Vertrag und das Schlussprotokoll werden als Anlagen zu diesem Beschluss veröffentlicht.
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§ 2

Der Tag, an dem der Evangelische Kirchenvertrag Sachsen-Anhalt nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft tritt, wird vom Landeskirchenrat festgestellt und im Amtsblatt bekannt gegeben